Seit 2009 ist im Bremer Schulgesetz festgeschrieben, dass im Sinne der Inklusion gelernt und gelebt werden soll. Doch was bedeutet das eigentlich? Inklusion meint knapp zusammengefasst das gemeinsame Lernen von allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von Religion, Herkunft, Geschlecht, Alter, Bildung oder weiteren individuellen Merkmalen. Wichtig ist dabei die Förderung eines jeden Kindes, angepasst an seine oder ihre speziellen Bedürfnisse. Positiv ist ebenfalls hervorzuheben, dass die Kinder im inklusiven Unterricht ihre sozialen Fähigkeiten stärken, da ein tolerantes Miteinander und auch Hilfsbereitschaft selbstverständlich sind.
Unsere Grundschule hat sich zum Einschulungsjahr 2017 auf den Weg gemacht diese Vielfalt zu fördern, indem wir Standort für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung wurden. Der Entwicklungsbereich Wahrnehmung und Entwicklung bezieht sich auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit geistigen und/ oder körperlichen bzw. motorischen Defiziten. Im Unterricht werden die Lerninhalte entsprechend auf die Fähigkeiten der Kinder abgestimmt. Kinder mit einer solchen Beeinträchtigung können in diesem System somit an den curricularen Themen mitarbeiten.
Als Ressource für diese Aufgaben ist in diesem Zusammenhang die räumliche Ausstattung zu nennen. Den entsprechenden Klassen stehen zwei angrenzende Räume zur Verfügung, in denen differenzierte Lernangebote gemacht werden können und auch diverse Materialien zu finden sind. Um die Lernangebote zu differenzieren wird im Team gearbeitet, welches aus einer Fachlehrkraft, einem Sonderpädagogen/ einer Sonderpädagogin und gegebenenfalls einer oder mehreren Assistenzen besteht. Diese personelle Ausstattung ist eine weitere Ressource für die Arbeit im inklusiven Unterricht und soll deswegen näher beleuchtet werden:
Die Fachlehrkraft plant und organisiert Unterrichtsinhalte nach curricularen Vorgaben und greift dabei auf Formen der Differenzierung zurück. Die Vorbereitung erfolgt dabei stets in gemeinsamer Absprache im Team, wodurch viele Anregungen und Ideen zum Thema gesammelt werden können.
Die Sonderpädagogen bereiten den Lerninhalt in Absprache mit dem Team so auf, sodass besonders die Kinder mit einem Förderbedarf am Thema der Lerngruppe arbeiten können. Dabei ist zu beachten, dass selbstverständlich alle Kinder der Lerngruppe vom differenzierten Angebot profitieren können. In der Gestaltung des Unterrichts ist es auch möglich, dass der Sonderpädagoge/ die Sonderpädagogin die Rolle der Fachlehrkraft für ihre/ seine studierten Fächer übernimmt und die Fachlehrkraft als Unterstützung den Unterricht bereichert.
Neben der personellen Ressource der Sonderpädagogen sind auch die Assistenzen eine Bereicherung für den Unterricht. Eine persönliche Assistenz haben beispielsweise Kinder, welche Unterstützung in verschiedensten alltäglichen Situationen brauchen. Hilfe kann eine Assistenz bei der Einnahme von Medikamenten leisten, aber auch Hilfeleistungen wie das Umziehen zum Sportunterricht oder Schieben eines Rollstuhles sind dabei eingeschlossen.
Praxisbeispiele zum inklusiven Unterricht:
Als Praxisbeispiel lässt sich das Thema Apfel nennen, welches für manche Kinder das Wahrnehmen des Apfelgeschmackes und für andere den Aufbau eines Apfel mitsamt der Fachbegriffe als Lernziel bietet. Auch das Anpassen von zeitlichen Vorgaben bzw. dem Umfang ist eine Form der Differenzierung. Unterstützung durch eine Lehrperson oder Assistenz ist eine weitere Möglichkeit, Kinder am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen. Die räumliche Abgrenzung für ein Maß an Ruhe zur Konzentration kann durch die räumlichen Ressourcen gewährleistet werden.